Fragebogen zur Bedarfsermittlung für Krankenhaus-Alarmpläne

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Bitte prüfen Sie selbst, inwiefern Ihr Haus auf interne bzw. externe Schadenslagen ausreichend vorbereitet ist.
Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit, die folgenden Fragen zu beantworten:

 

·         Besteht für Ihr Haus ein Alarm- und Einsatzplan?

·        Haben Sie für Ihr Haus eine Brandschutzordnung? 

·        Falls ja, werden diese Unterlagen regelmäßig aktualisiert?

·        Ist der Aufwand für die Erstellung, Pflege und Fortführung nebenbei zu erledigen?

·        Ist der Zugriff auf den aktuellen Plan zu jeder Zeit für alle Verantwortlichen möglich?

·        Gibt es in Ihrem Unternehmen Personal, welches auf Sicherheitsfragen spezialisiert ist
    (z.B. Sicherheitsfachkraft, Brandschutzbeauftragter)?

·        Ist der Plan durch Fachleute geprüft bzw. mit den Behörden abgestimmt worden?

·        Haben Sie den Plan praktisch auf Durchführbarkeit überprüft?

·        Führen Sie in Ihrem Haus regelmäßig Notfallübungen durch?

·        Sind alle Beschäftigten in Fragen des Brandschutzes ausreichend unterwiesen?

·        Sind Vorkehrungen für mögliche (Teil-) Räumungen des Hauses getroffen worden?      

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein
 

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

 

Hierarchien müssen klar geregelt sein!!
Zuständigkeiten bei Schadensereignissen können von denen im Normalbetrieb abweichen.

·         Sind Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Notfall klar geregelt?

·         Gibt es Stellvertreter-Regelungen?

·         Sind alle Mitarbeiter über diese Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten informiert?

·         Kennen die Verantwortlichen selbst Ihre Aufgaben?

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

 

 Alarmierungs- und Kommunikationswege sind klar zu definieren; Schwachstellen
sind auszumachen und zu beseitigen.

·        Wissen alle Beschäftigten, wer im Notfall wie zu alarmieren ist?

·        Vorkehrungen zur Alarmierung von dienstfreiem Personal getroffen worden?

·         Sind vorhandene Alarmierungslisten aktuell?

·        Falls die Alarmierung manuell erfolgt (z.B. Schneeballsystem)
     Ist jederzeit ausreichend Personal für die Alarmierung vorhanden?
          Gibt es Sicherungsmechanismen gegen das Abreißen der Alarmierungskette?

·         Bei einer rechnergestützten Alarmierung:
     Ist ein Ersatzsystem bei Rechnerausfall vorhanden?

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein


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ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein
 

¨ ja  ¨ nein

 

Die Infrastruktur im Haus und auf dem Umgebungsgelände muss vorbereitet sein.

·         Gibt es Anlauf- und Informationsstellen für Angehörige und Medien?

·         Wird das Haus gegen unbefugtes Betreten (z.B. Reporter) gesichert?

·         Sind die Wege von der Anlieferung von Patienten über deren Sichtung
     zu weiteren Behandlungsbereichen klar definiert (z.B.
„Einbahnstraßenregelung“)?

·         Können Mitarbeiter mögliche polizeiliche Sperrungen der Verkehrswege passieren
     (Zufahrts-/Zugangsmöglichkeiten, Identifizierungsmöglichkeiten)?

·         Wird die Verpflegung von Patienten, Mitarbeitern, Rettungskräften und Angehörigen
     sichergestellt?

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein

¨ ja  ¨ nein
 

¨ ja  ¨ nein
 

¨ ja  ¨ nein
 

Sollten Sie einige dieser Fragen mit „nein“ beantworten müssen, sollte Ihr Notfall-Management ergänzt werden.

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung für die Erstellung eines speziell
auf Ihr Haus zugeschnittenen Krankenhaus-Alarmplans und/oder einer Brandschutzordnung zur Seite.

Darüber hinaus können wir Sie als überbetriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder Brandschutzbeauftragter bei der Umsetzung der recht unübersichtlichen Vorschriften
durch unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung von Pflegeeinrichtungen praxisnah unterstützen.

Wir werden Ihnen zielgerichtet praxisgerechte Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation
im Arbeitsschutz und auch im Brandschutz
aufzeigen.

Sie können unsere Leistungen in Form einer dauerhaften Betreuung oder bedarfsorientiert in Einzelfragen in Anspruch nehmen.